AGB Einkauf

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Stand 03/2009

Zur Verwendung gegenüber:

  1. einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer);
  2. juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
  3. Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.


§ 1 Geltungsbereich

  1. Allen Aufträgen, Lieferungen, Leistungen und Angeboten unserer Lieferanten liegen diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Verkaufsbedingungen des Lieferanten werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Ausführung der Bestellung zustande.
  2. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Geschäftsbedingungen des Lieferanten, die unseren Geschäftsbedingungen widersprechen, haben keine Gültigkeit, solange diese nicht schriftlich von uns anerkannt werden.


§ 2 Bestellungen und Aufträge

  1. Unsere Bestellungen und deren Änderungen oder Ergänzungen sind ausschließlich nach einer schriftlichen Bestellung bzw. Bestätigung verbindlich.
  2. Mündliche Bestellungen und Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
  3. Alle durch die Geschäftsbeziehung bekannt werdenden Details sind von beiden Parteien vollinhaltlich als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und als solches vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Alle von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen bleiben unser geistiges und physisches Eigentum. Der Lieferant haftet für alle Schäden, die uns aus der Verletzung dieser Verpflichtungen entstehen.
  4. Ohne unsere Zustimmung ist der Lieferant nicht berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.
  5. Der Lieferant hat sich vor der Annahme eines Auftrages über die örtlichen Begebenheiten bei der Ausführung einer Leistung zu informieren und schließt damit nachträgliche Mehr – oder Nachforderungen aus.
  6. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, trägt der Lieferant die anfallenden Kosten für notwendige Werk- und Hebezeuge.
  7. Wird unsere Bestellung nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt, sind wird berechtigt, diese kostenfrei zu widerrufen.
  8. Bis zur vollständigen Erfüllung der Bestellung können wir Änderungen hinsichtlich der Beschaffenheit, Lieferung oder Lieferzeit des bestellten Gegenstandes/Leistung auf unsere Kosten verlangen. Eine Änderung der Produktbeschaffenheit durch den Lieferanten bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
  9. Bei Lieferungen und/oder Montagen an bzw. bei einem unserer Kunden gewährt uns der Lieferant bei diesem Kunden Kundenschutz. Bei Verstoß behalten wir uns rechtliche Maßnahmen vor und fordern u.a. Schadenersatz.


§ 3 Lieferung, Fristen, Fristüberschreitung

  1. Der Lieferant ist verpflichtet, sämtliche gesetzliche/behördlichen/technische Vorschriften sowie (EU-) Richtlinien, -Normen und –Regelungen, die ICC Incoterms 2000 sowie die Unfall-verhütungsvorschriften zu beachten und einzuhalten. Die nach den (gesetzlichen) Vorschriften und Regelungen vorgeschriebenen Prüfzeugnisse, Konformitätserklärungen, Sicherheitsdatenblätter, Dokumentationen und Zertifikate sind uns in deutscher Sprache unaufgefordert auszuhändigen bzw. zur Verfügung zu stellen. Bedienungsanleitungen, Wartungs- und Schaltpläne – ebenfalls deutschsprachig- gehören zum Lieferumfang.
  2. Bei der Lieferung oder der Erbringung einer Leistung, auf unserem oder dem Betriebsgelände unseres Kunden, ist der Lieferant zur Einhaltung der jeweiligen Betriebsanweisungen verpflichtet.
  3. Der vereinbarte Liefertermin/-Frist ist verbindlich. Nach Kenntnisnahme einer Terminüberschreitung der Lieferung muss sofort eine Benachrichtigung stattfinden.
  4. Der Lieferant ist verpflichtet, Verpackungen jeglicher Art zurückzunehmen oder auf seine Kosten zu entsorgen.
  5. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Anlieferung am Bestimmungsort vom Lieferant auf den Käufer.
  6. Bei Lieferung muss der Ware ein Lieferschein mit Angabe unserer Projekt- und Bestellnummer, Menge und Artikelbezeichnung beiliegen.
  7. Wird die Ware nicht an den Firmensitz des Bestellers geliefert, müssen uns die Lieferscheine unverzüglich zugeschickt werden.
  8. Ersatzteile sind vom Lieferanten innerhalb 24 Stunden zu liefern und sind für die Dauer von 10 Jahren ab Lieferung vorzuhalten.
  9. Auch wenn die Verzögerung nicht vom Lieferanten zu verantworten war, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und/oder können Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
  10. Ein Schadensersatzanspruch oder der Rücktritt vom Vertrag wird nicht auf Grund der Annahme einer verspäteten Lieferung oder Leistung ausgeschlossen.
  11. Ein Schadensersatzanspruch oder der Rücktritt vom Vertrag besteht auch nach Zahlung einer Vertragsstrafe aufgrund einer verspäteten Lieferung.
  12. Die Mehrkosten, die uns durch den Verzug der Lieferung entstehen, sind durch den Lieferanten zu ersetzen.


§ 4 Preise, Rechnungen, Zahlungsbedingungen, Abtretungen

  1. Der Preis der Lieferung oder Leistung ist in der schriftlichen Bestellung bzw. Auftragsbestätigung auszuweisen und ist bindend. Er ist ein Festpreis und beinhaltet sämtliche Nebenkosten wie z.B. Versand, Verpackung und Versicherung.
  2. Je Bestellung ist eine Rechnung unter Angabe unserer Projekt- und Bestellnummer auszustellen.
  3. Zahlungen an den Lieferanten erfolgen innerhalb 14 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungserhalt und vollständiger mangelfreier Lieferung.
  4. Verlangt der Lieferant eine Vorauszahlung, haben wir einen Anspruch auf die Gestellung einer selbstschuldnerischen und unwiderruflichen Bürgschaft in Höhe des Vorauszahlungsbetrages. Die Bürgschaft ist für uns kostenlos und muss den Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, der Anfechtbarkeit und das Recht der Hinterlegung enthalten. Die Bürgschaft muss von einem in Deutschland zugelassenen Kreditinstitut ausgestellt sein.
  5. Die Leistung einer Zahlung bedeutet keine Anerkennung der Vertragsmäßigkeit der Lieferung/Leistung.
  6. Die gegen uns bestehenden Forderungen dürfen nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte abgetreten werden.


§ 5 Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungszeit beträgt mindestens 24 Monate.
  2. Es gelten mindestens die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  3. Werden offensichtliche Mängel und versteckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung/Leistung angezeigt, gelten Mängelrügen als rechtzeitig von uns erhoben.
  4. Der Lieferant haftet sowohl für die von ihm erbrachte Leistung bzw. Ausführung der Lieferung als auch für die seiner Zulieferfirmen.
  5. Der Lieferant muss unverzüglich die Mängel beseitigen oder eine Ersatzlieferung leisten. Sämtliche dabei entstehenden Kosten, wie z.B. Material-, Arbeits- und Transportkosten, sind vom Lieferanten zu tragen.
  6. In dringenden Fällen, wie z.B. bei Gefahr im Verzug, oder bei Säumnis des Lieferanten sind wir berechtigt, die Mängelbeseitigung auf dessen Kosten durchzuführen bzw. zu veranlassen.


§ 6 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und dem Lieferanten gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Bestellers zuständige Gericht. Der Besteller ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Lieferanten Klage zu erheben.
  3. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so behalten die übrigen Bestimmungen bzw. Teile der übrigen Bestimmungen ihre Wirksamkeit.

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AGB Einkauf Riemer + Timmann Rohrleitungsbau GmbH - Stand 03/2009

RIEMER + TIMMANN

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